KINDER & JUGENDLICHE

Kinder gehören
in gute Hände.

Der Schutz des Kindeswohls ist ein Grundprinzip der Steirischen Frauenhäuser.

Frauenhäuser©Stefan_Leitner_163

Kinder- & Jugendschutz

Auch Kinder und Jugendliche haben eigene gesetzlich verankerte Rechte, die in der UN-Kinderrechtskonvention beschlossen wurden. In Österreich ist zudem Gewalt gegen Kinder seit 1989 verboten.

Gewalt gegen Kinder tritt nicht nur in körperlicher Form, wie in Schlägen und Ohrfeigen auf. Sie kann auch andere Formen, wie beispielsweise Vernachlässigung und Beschimpfungen, annehmen.

Helles Spielzimmer. Spielende Kinder mit Betreuerin.

Ein sicherer Ort für Kinder & Jugendliche

Wir bieten für Kinder und Jugendliche eigene Bereiche in den Steirischen Frauenhäusern. Dort können sie eine sichere und entspannte Zeit erleben und für sich selbst Rückzugsorte schaffen.

Der Kinderbereich ist ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche mit einem eigenen Betreuer:innen-Team, das ausschließlich mit den Kindern arbeitet. Dadurch wird den Kindern und Jugendlichen ein Safe Space geschaffen, in dem sie sich an Vertrauenspersonen wenden können.

Wir bieten Kindern einen gewaltfreien Safe Space.

In ihrer Zeit im Frauenhaus wird Kindern und Jugendlichen viel geboten. Dies beinhaltet Einzelgespräche, wenn es dafür Bedarf gibt, gemeinsame Aktivitäten, Ausflüge, das Feiern von verschiedenen Festen und auch einen Sommerurlaub.

Den Alltag bewahren

Während des Aufenthaltes im Frauenhaus können Kinder und Jugendliche von ihren Freund:innen besucht werden. Gemeinsam mit den Betreuer:innen wird darauf geachtet, dass der Alltag so gewohnt wie möglich weitergeführt werden kann. Das beinhaltet beispielsweise auch den Schulbesuch oder bisher ausgeübte Freizeitaktivitäten.

Kinder und Jugendliche können auch ihre Haustiere mitbringen und müssen sie nicht zurücklassen.