Wann können Sie zu uns kommen?
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt und
- Sie leben in der Steiermark und sind durch eine:n nahe:n Angehörige:n von Gewalt betroffen.
Wer können nahe Angehörige sein?
Familienmitglieder (wie z.B. Ehepartner:innen, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Kinder, Stiefkinder, Geschwister, Schwägerinnen, Schwager, Tanten, Onkel, Cousins, Cousinen,…) und Ex-Partner:innen.
Was bekommen Sie bei uns?
Sie finden einen geschützten Ort, können bei uns wohnen und wir beraten und unterstützen Sie im Alltag und bei der Planung Ihrer Zukunft.
Sie können Ihre Kinder mit zu uns ins Frauenhaus bringen. Für Kinder gibt es einen eigenen Kinderbereich, der mit Spiel und Spaß für eine lustige Zeit und unbeschwerte Momente sorgt. Auch Ihre Haustiere können Sie mit zu uns bringen (abhängig von der Art des Haustieres). Den Alltag im Frauenhaus bestimmen Sie selbst.
Sie haben das Recht auf ein gewaltfreies Leben.
Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie die Beziehung fortsetzen oder sich trennen wollen. Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihre Beziehung fortzusetzen, unterstützen wir Sie und Ihren Partner in Kooperation mit der Männerberatungsstelle dabei, zukünftig gewaltfrei zu leben.
In den Steirischen Frauenhäusern betreut Sie ein multiprofessionelles, gemischt-geschlechtliches Team. Sie können bei uns bis zu sechs Monate bleiben. Darüber hinaus stehen betreute Übergangswohnungen für die Zeit nach dem Frauenhausaufenthalt zur Verfügung.