WANN & WIE HELFEN

Es ist
nie zu früh.

Gewalt ist niemals Privatsache.

Frau mit Hijab, Mädchen, arabischer Herkunft

Sie bemerken Gewalt?

Gewalt ist in Österreich verboten. Wenn Sie vermuten, dass eine Person akut in Gefahr ist, rufen Sie die Polizei (133). Sie können in diesem Punkt nichts falsch machen.

Betroffene können manchmal ablehnend reagieren. Das ist ganz normal.
Das Benennen der Gewalt ist der erste und wichtigste Schritt zum Ausstieg aus der Gewaltdynamik. Ob und wann sich betroffene Personen Hilfe holen, entscheiden sie selbst.

Es ist wichtig, Gewalt anzusprechen und damit sichtbar zu machen.

Älterer Mann blickt freundlich in die Kamera

Gewaltarbeit erfordert Expertise und Unterstützung. Bitte helfen Sie der betroffenen Person, sich an uns zu wenden.

Wir bieten auch für Personen, die mit von Gewalt betroffenen Frauen in Kontakt sind, Beratung an. Egal ob Sie eine Privatperson oder eine Fachkraft sind.


So können Sie uns erreichen