Kennen Sie das?

1.  Kennen Sie das?

 "Ich darf nicht telefonieren, mein Mann kontrolliert mich, er gibt mir meine Dokumente nicht, er beschimpft mich, ich sei eine Hure und ein Nichts, er droht, mich umzubringen und mit Kindesentführung, ich habe keinen Zugang zum Familien-Konto, muss um Geld betteln, er schlägt mich, zwingt mich zum Sex, er verprügelt und beschimpft unsere Kinder, aber eigentlich ist er vor anderen Leuten immer nett ..."

Wenn Sie das kennen, rufen Sie uns an!
Schämen Sie sich nicht!
Sie sind nicht die einzige betroffene Frau.


2. Sie haben Rechte

Wer Gewalt in der Familie ausübt, verstößt gegen das Gesetz.
Wenn Sie körperlichen Angriffen oder Drohungen ausgesetzt sind, verständigen Sie zu Ihrem Schutz die Polizei!

So werden Sie unterstützt:
  • Wegweisung:
    Das Gesetz sieht vor, dass die Polizei den Gewalttäter/die Gewalttäterin (z.B. Eltern, Schwiegereltern…) aus der Wohnung weisen kann, wenn Sie oder ihre Kinder von Gewalt betroffen oder gefährdet sind.
     
  • Betretungsverbot:
    Das weitere Betreten der Wohnung wird der gewaltausübenden Person für 10 Tage verboten. (Schlüssel kommt zur Polizei) Diese Person muss nicht in der Wohnung wohnen oder gewohnt haben.
     
  • Einstweilige Verfügung:
    Bei Gericht können Sie einen Antrag auf Erlassung einer „einstweiligen Verfügung“ stellen, dass das Verbot auf weitere 3 Monate verlängert wird. Einen solchen Antrag können Sie auch ohne vorheriges polizeiliches Betretungsverbot stellen.

Die Gesetzeslage im Detail: Bundesgesetz Artikel I


3. Wenn Sie ihr Weggehen vorbereiten können…

Packen Sie folgende Sachen ein:
 
  • Personalausweis oder Reisepass für Sie und Ihre Kinder
  • Heiratsurkunden, Geburtsurkunden von Ihnen und Ihren Kindern
  • Sonstige Dokumente wie z.B. den Mietvertrag
  • Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung (bei Migrantinnen)
  • Verdienstnachweis des Ehemannes
  • Gerichtliche Dokumente (Urteile, Beschlüsse..)
  • Ärztliche Atteste
  • E-Card, Impfpässe
  • Geld (wenn möglich den höchsten Betrag abheben), Bankomatkarte 
  • Lebensversicherungen, Sparbücher
  • Sonstige Vermögenswerte
  • Schulsachen und Lieblingsspielzeug der Kinder
  • Wichtigste Kleidungsstücke
     

Halten Sie Ihr Weggehen geheim:

  • Hinterlassen Sie keine Telefonnummern
  • Löschen Sie gespeicherte Nummern
  • Informieren Sie nur Vertrauenspersonen über Ihr Weggehen
     

4. Was ist mit den Kindern?

Was soll ich meinem Kind sagen?

Informieren Sie Ihr Kind erst dann, wenn Sie sich für den Weg ins Frauenhaus entschieden haben. Ihren älteren Kindern können Sie erklären, dass Sie für eine gewisse Zeit aus Sicherheitsgründen anderswo wohnen und Sie daher wichtige Dinge einpacken sollen. Für jüngere Kinder ist es schwierig, ein Geheimnis zu bewahren, deshalb sollten Sie Ihrem Kind erst auf dem Weg ins Frauenhaus mitteilen, wohin Sie fahren.

Ein Frauenhaus ist auch ein Kinderhaus! Deshalb gibt es im Haus tolle Räumlichkeiten für Kinder und Jugendliche wie zum Beispiel ein Spielzimmer, einen Erlebnisraum, einen Garten mit Spielplatz und für die Größeren einen Jugendraum.


Wer kann meine Kinder betreuen? Wo gehen sie zur Schule...?

Die Beaufsichtigung und Versorgung des Kindes bleibt im Frauenhaus immer bei Ihnen als Mutter. Das Kinderbereichsteam unterstützt Sie bei der Suche nach einer neuen Schule, Tagesmutter, Kindergarten usw.